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   LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,25042
LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11 B ER (https://dejure.org/2011,25042)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.03.2011 - L 10 AL 43/11 B ER (https://dejure.org/2011,25042)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. März 2011 - L 10 AL 43/11 B ER (https://dejure.org/2011,25042)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 21.07.2010 - L 10 AL 154/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11
    Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist ohne Erfolg (Beschluss des Senats vom 21.07.2010 - L 10 AL 154/10 B ER) geblieben.

    Danach fallen unter den Begriff der Familienangehörigen nur Verwandte in absteigender Linie (offen gelassen im Beschluss des Senats vom 21.07.2010 - L 10 AL 154/10 B ER).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
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